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Abfallwirtschaft

Aufgaben aus dem Geschäftsverteilungsplan




Abfall-ABC



Im Abfall-ABC finden Sie die wichtigsten Entsorgungshinweise für eine Vielzahl von Wertstoffen und Abfällen. Die Broschüre liegt ebenfalls in allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie im Landratsamt Altötting zur kostenlosen Mitnahme aus.

Was entsorge ich wo?>>


Abfälle richtig trennen



Tipps für die richtige Abfallsortierung finden Sie hier.


Abfallentsorgungsgebühren



Der Landkreis Altötting regelt die Abfallentsorgungsgebühren in der Abfallgebührensatzung.

Die Abfallentsorgungsgebühren im Monat bei 14tägiger Leerung der Restmülltonnen (1.100 l-Container werden in den Sommermonaten Juli und August wöchentlich geleert):

60 l

 - Restmülltonne

     9,10 € / Monat

 max. für bis zu 

   4 Personen

80 l

 - Restmülltonne

   11,10 € / Monat

 max. für bis zu

   6 Personen

120 l

 - Restmülltonne

   14,90 € / Monat

 max. für bis zu

   9 Personen

240 l

 - Restmülltonne

   26,50 € / Monat

 max. für bis zu

 18 Personen

1100 l

 - Behälter

 161,60 € / Monat

 max. für bis zu

 84 Personen

70 l

 - Restmüllsack

    4,00 € / je Sack

 

 

Hier die aktuelle Abfallgebührensatzung, Betriebs- und Benutzungsordnung und Abfallwirtschaftssatzung sowie Informationen zur Restmülltonne.


Abfall-Gesetze und -Verordnungen



Das Abfallrecht ist mittlerweile auch auf europäischer Ebene umfassend geregelt. Die EU wirkt durch zahlreiche Verordnungen und Richtlinien immer stärker auf die nationale Gesetzgebung ein.

Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen können Sie unter http://www.bmu.de abgerufen.


Abfallvermeidung



Das wichtigste Ziel der Abfallwirtschaft ist, die Entstehung von Abfällen zu verringern und zu vermeiden. Abfälle können etwa durch sparsamen Materialeinsatz bei der Produktion oder durch die Sammlung, Sortierung und Verwertung von wiederverwertbaren Abfallstoffen vermieden werden. Durch das Recycling werden wiederverwertbare Abfallstoffe in den Produktionskreislauf zurückgeführt, Entsorgungsanlagen entlastet und Rohstoffe eingespart.


Abfuhrtermine



Müllabfuhr

Ihre Abfuhrtermine für die Mülltonne, die Papiertonne, den Gelben Sack sowie die Problemmüllsammeltermine finden Sie im Abfallkalender. Der Abfallkalender wird jeweils rechtzeitig zum Jahreswechsel allen Haushalten im Landkreis durch die Post zugestellt. Der Abfallkalender für das laufende Kalenderjahr liegt zudem bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie im Landratsamt Altötting auf. Die aktuellen Abfuhrtermine sind auch ins Internet eingestellt und können hier abgerufen werden.

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Altautoverordnung



Am 1. April 1998 trat die Altautoverordnung in Kraft. Die Verordnung regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine umweltverträgliche Behandlung von Altautos. Die Altautoverordnung verfolgt zudem das Ziel, Fahrzeuge von vornherein recyclinggerecht zu gestalten und die Verwertungsmöglichkeiten zu verbessern.

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Altglas



Altglascontainer

Im Landkreis Altötting steht Ihnen ein flächendeckendes Netz an Altglascontainerstandorten zur Verfügung. Bitte werfen Sie Altglas farbsortiert nach Weiß-, Grün- und Braunglas ein.

Bitte beachten Sie die Einwurfzeiten für Altglas: Werktags von 8.00 bis 19.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist die Altglasentsorgung verboten! 

Die häufigsten Fragen rund um die Altglasentsorgung>> 


Altholzentsorgung



Altholz

Für die Entsorgung von Altholz stehen Ihnen im Landkreis Altötting zwei Altholzverwerter zur Verfügung. Altholz kann selbstverständlich auch am Müllheizkraftwerk Burgkirchen entsorgt werden.




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Altholzverordnung



In der Verordnung über die Entsorgung von Altholz vom 15.08.2002 (Altholzverordnung) regelt der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen der Altholzentsorgung.

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Altmetallentsorgung



Altmetall wird in haushaltsüblichem Umfang an allen Wertstoffhöfen und Wertstoffhöfen mit Elektrogeräteannahme im Landkreis Altötting angenommen.

Nicht zum Altmetall gehören Elektrogeräte.
Diese werden kostenlos an den sechs Wertstoffhöfen mit Elektrogeräteannahme (Wertstoffhof Plus E) angenommen.

Nicht zum Altmetall
gehören ebenfalls Verkaufsverpackungen aus Weißblech und Aluminium wie z.B. Konserven- und Getränkedosen, Katzenfutterdosen, Aluschalen und Deckel. Verkaufsverpackungen aus Aluminium und Weißblech gehören in den Gelben Sack.

Bitte entsorgen Sie größere Mengen an Altmetall direkt über den Schrotthandel.


Altölentsorgung



Altöl

Die Altölverordnung regelt seit 1987 die Rücknahmepflichten des Handels. Seither sind die Entsorgungskosten für Altöl bereits im Kaufpreis enthalten. Sie können also als privater Endverbraucher beim Kauf von Motoren- und Getriebeöl die gleiche Menge Altöl direkt beim Händler abgeben. Mit dem Kaufbeleg können Sie auch später Ihr Altöl zur Verkaufsstelle zurückbringen. Gibt es keinen Kassenzettel mehr, können Sie Altöl bei der mobilen Problemmüllsammlung abgeben.

Altölverordnung>>


Ansprechpartner bei den Städten und Gemeinden



Nachfolgende Mitarbeiter-/innen Ihrer Stadt- oder Gemeindeveraltung sind die richtigen Ansprechpartner, wenn Sie eine Mülltonne sowie eine Papiertonne an-, um- oder abmelden möchten, Fragen zum Gebührenbescheid haben, Restmüllsäcke kaufen möchten, oder einen Sperrmüllscheck zur Entsorgung von Sperrmüll benötigen. Die Mitarbeiter Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung informieren Sie zudem über die Entsorgungsangebote für Grüngut.


Asbest



Asbestmerkblätter

Obwohl die krebserzeugende Wirkung von Asbest seit langem bekannt ist, wurde dieses Material bis in die 70er und 80er Jahre vor allem als Baumaterial häufig verwendet. Seither schränkte der Gesetzgeber die Verwendung von Asbest immer stärker ein. Bereits eingebaute Materialien wurden allerdings in der Regel nur bei akuter Gefährdung sofort entfernt. Daher stehen auch heute noch asbesthaltige Materialien beispielsweise im Rahmen von Renovierungen und Gebäudeabbrüchen zur Entsorgung an. Um Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden, müssen diese asbesthaltigen Stoffe mit ganz besonderer Sorgfalt behandelt werden (Asbestmerkblätter)

 


Ausgabestellen für Gelbe Säcke



Gelbe Säcke erhalten Sie kostenlos bei den hier aufgeführten Betrieben.


Batterien



Seit dem 1. Dezember 2009 ist das neue Batteriegesetz (BattG) in Kraft und löst die bisherige Batterieverordnung ab. Im Gesetz sind Anforderungen an die Produktverantwortung der Batteriehersteller und -vertreiber festgelegt.
Weiterhin sind Besitzer von Altbatterien, auch private Endverbraucher, gesetzlich verpflichtet, Batterien getrennt vom Restmüll über Rücknahmesysteme zu entsorgen.
Ziel ist es, die durch Altbatterien insgesamt verursachten Umweltbelastungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

Batterien werden kostenlos an den Verkaufsstellen, an den Wertstoffhöfen, bei den mobilen Problemmüllsammlungen sowie in den meisten öffentlichen Verwaltungen zurückgenommen.

Standorte und Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe und Wertstoffhöfe mit Elektroaltgeräteannahme

Die aktuellen Problemmüllsammeltermine


Bauabfälle



Ausführliche Informationen zur Entsorgung von Bauabfällen finden sie im Abfall-Info 8 „Entsorgung von Bauabfällen“ . Es liegt zudem im Landratsamt Altötting sowie in allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen zur kostenlosen Mitnahme aus.


Biotonne



Die Biotonne ist im Landkreis Altötting nicht eingeführt. Eine Einführung ist auch nicht vorgesehen.

Broschüre zum Thema Eigenkompostierung 
Gewerbliche Kompostieranlagen im Landkreis Altötting


Containerdienste



Wenn Sie große Abfallmengen zum Müllheizkraftwerk transportieren müssen, wie beispielsweise bei Haushaltsauflösungen, und nicht die Möglichkeit haben, diese Abfälle selber zu transportieren, können Sie damit auch einen gewerblichen Containerdienst beauftragen.

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Eigenkompostierung



Die Eigenkompostierung von Grün- und Gartenabfällen trägt ganz erheblich zur Reduzierung des Restmüllaufkommens bei. Ausführliche Informationen zur Eigenkompostierung finden Sie in der Broschüre „Grüngutverwertung Kompostanwendung“. Diese Broschüre liegt in allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie im Landratsamt Altötting zur kostenlosen Mitnahme aus.

Größere Mengen an Grüngut können auch bei gewerblichen Kompostieranlagen angeliefert werden.


Elektrogeräteentsorgung



Elektroschrottcontainer


Elektrogeräte werden an sechs Wertstoffhöfen im Landkreis Altötting kostenlos zur Entsorgung angenommen.

Standorte und Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe Plus E




Flohmarktführer



Flohmarkführer

Floh- und Trödelmärkte, Kinderkleider-, Bücher-, Spielzeug-, Radl- oder Skibasare tragen ganz erheblich zur Abfallvermeidung bei. Gebrauchsfähiges wird nicht zu Abfall und leistet beim neuen Besitzer noch gute Dienste. Nicht zuletzt aus diesem Grunde veröffentlicht der Landkreis Altötting den Flohmarktführer. Im aktuellen Flohmarktführer finden Sie weit über 100 entsprechende Veranstaltungstermine, die im Landkreis Altötting in diesem Jahr angeboten werden. Der Flohmarktführer liegt auch bei allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen zur kostenlosen Mitnahme aus.

 

 


Gelber Sack



Entsorgung Gelber Sack

Der Gelbe Sack ist das Entsorgungssystem der dualen Systeme für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen aus Kunststoffen, Metall- und Aluverpackungen und Verbunden.

Für die Entsorgung der Gelben Säcke im Landkreis Altötting ist die Firma Remondis Süd GmbH zuständig. Die Mitarbeiter der Firma Remondis Süd GmbH sind montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der kostenlosen Servicenummer (0800 122 32 55) zu erreichen.



Abholung der Gelben Säcke
Die Gelben Säcke werden alle 14 Tage abgeholt. Ihre Abfuhrtermine finden Sie im aktuellen Abfallkalender. Bitte stellen Sie die Gelben Säcke am Abfuhrtag spätestens um 6 Uhr früh zur Abholung bereit.

Wo gibt es Gelbe Säcke
Hier finden Sie die aktuelle Liste mit den Ausgabestellen für Gelbe Säcke im Landkreis Altötting.

Antworten
Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um den Gelben Sack finden Sie unter hier.


Grüngutentsorgung



Grüngutannahme

Für die Entsorgung von Grüngut sind im Landkreis Altötting die Städte und Gemeinden zuständig. Größere Mengen an Grüngut können auch bei gewerblichen Kompostieranlagen angeliefert werden.

 

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Infobroschüren



Faltblätter:

Faltblatt: Papiertonne 
Faltblatt: Elektroaltgeräte


Abfall-Infos:

Abfall-Info 1 (01/2004): Grüngutverwertung, Kompostanwendung 
Abfall-Info 2 (01/2008): Küchen- und Speiseabfälle aus Gaststätten und Kantinen
Abfall-Info 3 (01/2009): Sperrmüll 
Abfall-Info 4 (01/2010): Problemmüll 
Abfall-Info 5 (03/2007): Asbest 
Abfall-Info 8 (04/2008): Entsorgung von Bauabfällen 


Wichtige Informationen:

Ausgabestellen für Gelbe Säcke (01/2009) 
Öffnungszeiten: Wertstoffhöfe mit Elektrogeräte-Annahme
Öffnungszeiten: Wertstoffhöfe ohne Elektrogeräte-Annahme


Kleiderkammern, Kleidercontainer, Haussammlungen



Kleiderkammern, Kleidercontainer, Haussammlungen für Alttextilien. Gut erhaltene saubere Kleidung nehmen auch die Kleiderkammern im Landkreis gerne an. Diese Einrichtungen sorgen dafür, dass die Waren in erster Linie an hilfsbedürftige Bürger abgegeben werden. Kleiderkammern nehmen zumeist auch gut erhaltenes Geschirr, Hausrat, Wolldecken, Tisch- und Bettwäsche an.
Darüberhinaus stehen in den Städten und Gemeinden zudem frei zugängliche Altkleidercontainer zur Verfügung, die meist von caritativen Organisationen oder privaten Firmen betreut werden. In einigen Gemeinden finden auch noch Haussammlungen statt.

zu den Kleiderkammern >>


Kommunale Abfallwirtschaft



Der Landkreis Altötting entsorgt nach Maßgabe der Gesetze und seiner Abfallwirtschaftssatzung die in seinem Gebiet anfallenden und ihm überlassenen Abfälle.
Die Abfallentsorgung umfasst dabei die Abfallverwertung und die Abfallbeseitigung sowie die hierzu erforderlichen Maßnahmen des Einsammelns, Behandeln, Lagerns und Ablagerns der Abfälle.

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Müllheizkraftwerk Burgkirchen



Brennbare Abfälle, die wegen Art und Menge weder über die Mülltonne noch als Sperrmüll zu entsorgen sind, können auch direkt beim Müllheizkraftwerk Burgkirchen angeliefert werden.

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Mülltonne



Mülltonnengrössen

Im Landkreis Altötting sind Restmüllbehälter von 60 l bis 1.100 l zugelassen. 

Für die An-, Um- und Abmeldung Ihrer Mülltonne stehen Ihnen die Mitarbeiter der Stadt- und Gemeindeverwaltungen zur Verfügung.

Die häufigsten Fragen rund um die Mülltonne>>

 

 


Papiertonne



Altpapier, Pappe und Kartonagen werden im Landkreis Altötting über die blaue Altpapiertonne entsorgt.

Die häufigsten Fragen rund um die Papiertonne>>


Problemmüllentsorgung



Problemmüllmobil

In jedem Haushalt fallen Abfälle an, die für Mensch und Umwelt gefährlich sein können. Privathaushalte können Problemabfälle in haushaltsüblichem Umfang kostenlos im Rahmen der mobilen Problemmüllsammlung entsorgen. Die mobile Problemmüllsammlung findet dreimal jährlich statt. 


Die häufigsten Fragen rund um die Problemmüllentsorgung>>


Rücknahmesysteme für Transportverpackungen



Transportverpackungen sind nach der Verpackungsverordnung Verpackungen die den Transport erleichtern, die Waren auf dem Transport vor Schäden bewahren, oder aus Gründen der Sicherheit des Transports verwendet werden und beim Vertreiber anfallen. Als Transportverpackung fallen beispielsweise Paletten, Schrumpf- und Stretchfolien, Zwischen- und Abdecklagen, Eisen- oder Kunststoffbänder, sowie Wellpappekartons an. Unternehmen, die im Bereich der Rücknahme von Transportverpackungen tätig sind, finden Sie hier.


Sperrmüll



Sperrmüllhaufen

Zum Sperrmüll zählen Abfälle, die zu groß und zu sperrig für die Mülltonnen sind. Nicht zum Sperrmüll zählen Elektrogeräte,  Bauabfälle wie beispielsweise Türen und Fensterstöcke, Wertstoffe, Problemmüll und Hausmüll.

 

Entsorgungsmöglichkeiten von Sperrmüll


Tipps für die richtige Abfallsortierung



Tipps für die richtige Abfallsortierung finden Sie hier.


Wilde Müllablagerungen



Unter wilde Müllablagerungen versteht man beispielweise:

Möbel, Einrichtungsgegenstände, Elektrogeräte, Altreifen aber auch volle Müllsäcke, die unerlaubt in Wald und Flur und auch an Parkplätzen entsorgt werden. Sollten Ihnen beispielsweise während eines Spaziergangs solche wilden Müllablagerungen auffallen, melden Sie sich bitte bei dem zuständigen Ansprechpartner.


Wertstoffhöfe Plus E und Wertstoffhöfe



Wertstoffhof PlusE

An den Wertstoffhöfen Plus E werden neben Altmetall und Altglas auch Elektrogeräte und Elektronikschrott kostenlos zur Entsorgung angenommen. An den gemeindlichen Wertstoffhöfen kann Altglas und Altmetall abgegeben werden. In einigen Gemeinden kann zudem Bauschutt und Grüngut angeliefert werden. (Betriebs- und Benutzungsordnung der Wertstoffhöfe)

Wertstoffhöfe mit Elektrogeräte-Annahme im Landkreis Altötting

Wertstoffhöfe ohne Elektrogeräte-Annahme im Landkreis Altötting


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